Versiegelt, begleitet und
lückenlos nachgewiesen

Die Haftung des Frachtführers ist begrenzt und lässt sich nicht durchbrechen.

Goldbarren, Kunstwerke, Prototypen und gesicherte Sendungen erfordern versiegelte Laderäume, Sicherheitsbegleitung und eingeschränkte Abfertigung an beiden Enden. Die Obhutskette ist das Produkt, und sie muss bei jeder Übergabe halten.

Wissenswert ist die Haftungslage. Nach dem Montrealer Übereinkommen ist die Haftung des Frachtführers für Fracht auf 26 Sonderziehungsrechte je Kilogramm begrenzt. Anders als bei Passagieren lässt sich diese Grenze nicht durch den Nachweis eines Verschuldens aufheben. Darüber hinaus muss bei der Übergabe eine besondere Interessendeklaration abgegeben werden.

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