Staaten müssen Hilfsflüge erleichtern. Ein Verfahren dafür gibt es nicht.
Die ICAO-Regeln verpflichten Staaten, Einreise, Ausreise und Transit von Hilfsflügen der UN oder in deren Auftrag zu erleichtern und Personal und Fracht ohne Verzögerung abzufertigen. Ein Verfahren, eine zuständige Behörde oder eine Frist für die Genehmigung enthalten die Regeln jedoch nicht.
Deshalb gehen wir nicht von einer Vorrangbehandlung aus, sondern beantragen sie früh. Enthält die Ladung Gefahrgut, das eine Ausnahmegenehmigung braucht, müssen fünf statt zwei Staaten zustimmen. Deshalb starten wir genau damit zuerst.














