Eine Ausnahmegenehmigung verpflichtet niemanden zum Transport.
Wir organisieren Charter für alle neun IATA-Gefahrgutklassen. Wir bestätigen die Genehmigungen jedes Operators und die Abfertigungsmöglichkeiten der Empfangsstation vor Vertragsabschluss, nicht erst danach. Manche Sendungen sind grundsätzlich verboten, und das sagen wir bereits bei der Anfrage.
Wichtig zu wissen: Selbst wenn ein Staat eine Ausnahme von den üblichen Anforderungen gewährt, ist kein Operator zum Transport verpflichtet. Operatoren dürfen zudem eigene zusätzliche Bedingungen stellen. Eine Ausnahme öffnet eine Tür. Sie garantiert keinen Transport.















