Überblick: die neue Privatjet-Steuer in Frankreich
Frankreich hat zum 1. März 2025 eine erhebliche neue Passagiersteuer auf Privatjetflüge eingeführt, die von französischen Flughäfen abfliegen. Die Steuer beträgt je nach Flugzeugtyp und Flugstrecke 210 € bis 2.100 € pro Passagier. Das entspricht einer Erhöhung um bis zu 300 % gegenüber den bisherigen Luftverkehrsabgaben. Für Kundinnen und Kunden von Fliteline bedeutet das deutlich höhere Kosten bei Abflügen aus Frankreich: Ein Jetflug zu einem anderen europäischen Ziel kostet 420 € mehr pro Passagier. Die Steuer gilt für alle Passagiere, unabhängig vom Zweck des Fluges. Derzeit gibt es keine Ausnahmen für die Geschäftsluftfahrt, und berechnet wird die Steuer anhand standardisierter Entfernungen ab dem Flughafen Paris Charles de Gaulle.
Operator der Privatluftfahrt und Branchenverbände haben ernste Bedenken geäußert, welche Folgen die Steuer für Geschäftsreisen und Investitionen in Frankreich haben könnte. Fliteline bietet mehrere Strategien, um diese Kosten zu senken, darunter Routenoptimierung, eine andere Flugzeugwahl und alternative Abflugorte. Wie sich das auf die gesamten Charterkosten auswirkt, erklärt unser Ratgeber zu den Kosten eines Privatjet-Charters, der die wichtigsten Kostenbestandteile behandelt.
Die neue französische Passagiersteuer im Detail
Die französische Regierung hat eine neue Steuer auf die Beförderung von Fluggästen eingeführt (auch Solidaritätsabgabe oder TSBA genannt, Taxe de Solidarité sur les Billets d'Avion). Sie gilt für alle Passagiere, die mit einem Privatjet von französischen Flughäfen abfliegen. Die Steuer ist Teil des französischen Haushalts 2025 und wurde erstmals im Oktober 2024 vom ehemaligen Premierminister Michel Barnier als eine von mehreren Sparmaßnahmen vorgeschlagen.
Die Höhe der Steuer hängt von zwei Faktoren ab:
- —Flugstrecke (Zielkategorie)
- —Flugzeugtyp (Turboprop oder Strahltriebwerk)

- —Europa (einschließlich Großbritannien und Schweiz): 210 € pro Passagier mit Turboprop, 420 € pro Passagier mit Jet
- —Mittelstrecke (bis 5.500 km): 675 € pro Passagier mit Turboprop, 1.015 € pro Passagier mit Jet
- —Langstrecke (über 5.500 km): 1.025 € pro Passagier mit Turboprop, 2.100 € pro Passagier mit Jet
Für Inlandsflüge innerhalb Frankreichs fallen zusätzlich 10 % Mehrwertsteuer auf diese Beträge an.
Was das für Kundinnen und Kunden von Fliteline bedeutet
Wenn Sie nach dem 1. März 2025 einen Privatjet ab Frankreich chartern möchten, sollten Sie Folgendes wissen:
Finanzielle Auswirkungen
Die Steuer erhöht die Charterkosten deutlich: Auf manchen Strecken liegt sie um bis zu 300 % über den bisherigen Passagierabgaben. Zum Beispiel:
- —Ein Jetflug von Frankreich zu einem anderen europäischen Ziel kostet 420 € mehr pro Passagier
- —Ein internationaler Langstreckenflug mit einem Jet erhöht Ihre Charterkosten um 2.100 € pro Passagier
Zur Einordnung: Ein Charter von Bordeaux nach Marseille, weiter nach Lyon und zurück nach Bordeaux würde einen Charter für 12.000 € um rund 7.500 € verteuern. Wie Sie diese Mehrkosten gegen den geschäftlichen Nutzen der Reise abwägen, lesen Sie auf unserer Seite zum Firmencharter.
Wie wird die Steuer berechnet?
Einige Besonderheiten dieser Steuer sind bemerkenswert:
- 01Berechnung der Entfernung: Alle Flugstrecken werden ab dem Flughafen Paris Charles de Gaulle berechnet, unabhängig von Ihrem tatsächlichen Abflugort in Frankreich. Das vereinfacht die Berechnung, spiegelt aber nicht unbedingt die tatsächlich geflogene Strecke wider.
- 02Erhebung: Die Luftfahrtunternehmen (einschließlich der Partner-Operator von Fliteline) erheben die Steuer und führen sie ab. Bei Verstößen drohen Strafen.
- 03Gilt für alle Passagiere: Die Steuer fällt für jeden Passagier an Bord an, auch auf Leerflügen (Empty Legs).
- 04Keine bekannten Ausnahmen: Derzeit scheint es keine Ausnahmen für Flüge der Geschäftsluftfahrt zu geben.
Reaktion der Branche und Folgen für den Markt
Die European Business Aviation Association (EBAA) hat ernste Bedenken gegen die Steuer geäußert und warnt vor weitreichenden Folgen, die über höhere Charterkosten hinausgehen. Nach Angaben der EBAA könnte die Steuer:
- —Frankreich bis 2030 bis zu 120 Milliarden € an ausländischen Investitionen kosten
- —zum Verlust von rund 104.000 Arbeitsplätzen führen, weil Privatjet-Reisende ihre Pläne ändern, um die Zusatzkosten zu vermeiden
Die EBAA hat die Steuer aus verfassungsrechtlichen Gründen angefochten. Ihr Argument: Es gebe „keinen objektiven Unterschied zwischen Air France und einem Geschäftsflug, der die unterschiedliche Steuerhöhe rechtfertigen kann“.
Strategische Lösungen für Reisende mit Fliteline
Als Ihr fester Charterbroker hilft Ihnen Fliteline, mit diesen Änderungen so umzugehen, dass Ihre Reisepläne möglichst wenig beeinträchtigt werden. Diese Strategien können wir gemeinsam prüfen:
Alternativen bei der Reiseplanung
- 01Routenoptimierung: Wir helfen Ihnen, Reiserouten so zu planen, dass höhere Steuerstufen nach Möglichkeit vermieden werden.
- 02Flugzeugwahl: Wo es passt, kann ein Turboprop statt eines Jets die Steuerlast deutlich senken. Wer etwa für eine Reise innerhalb Europas einen Turboprop wählt, spart 210 € pro Passagier gegenüber einem Jet.
- 03Alternative Abflugorte: Bei manchen Reisen kann ein Abflug von einem Flughafen in einem Nachbarland günstiger sein. Flughäfen in Belgien, Luxemburg oder der Schweiz können je nach Ausgangsort eine gute Alternative sein.
- 04Transparente Preise: Fliteline informiert Sie stets vorab und klar über alle anfallenden Steuern und Gebühren, damit Sie fundiert entscheiden können. Wenn Sie wissen, was ein Charterbroker für Sie übernimmt, wird auch klar, wie diese alternativen Routen bewertet und koordiniert werden.
Häufige Fragen zur französischen Flugsteuer
Ab wann gilt die neue Steuer?
Die neue französische Passagiersteuer auf Privatjets tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Gilt die Steuer auch für Flüge nach Frankreich?
Nein, die Steuer gilt nur für Abflüge von französischen Flughäfen, nicht für Ankünfte.
Lässt sich die Steuer durch technische Zwischenstopps vermeiden?
Die Steuer gilt für alle Abflüge aus Frankreich, unabhängig von Zweck oder Dauer des Stopps.
Was bedeutet das für Leerflüge (Empty Legs)?
Die Steuer gilt für alle Passagiere an Bord, auch auf Leerflügen. Diese könnten dadurch weniger wirtschaftlich sein als bisher. Wie Leerflüge in der Praxis funktionieren, lesen Sie auf unserer Seite zum Privatcharter.
Fazit
Die neue französische Passagiersteuer ist eine bedeutende Veränderung für die Privatluftfahrt in Frankreich. Fliteline bleibt dennoch dem Anspruch verpflichtet, Ihnen hervorragenden Service und echten Mehrwert zu bieten. Unser Team verfolgt diese Entwicklungen laufend und hilft Ihnen gern, Ihre Reisepläne entsprechend anzupassen.
Für eine persönliche Beratung dazu, wie sich diese Änderungen auf Ihre Reisen auswirken, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson bei Fliteline. Wir sorgen dafür, dass Ihre Reise im Privatjet so reibungslos und angenehm wie möglich bleibt, unabhängig von Änderungen der Vorschriften. Wenn Sie demnächst ab Frankreich reisen, sprechen Sie mit unserem Privatcharter-Team über die Optionen für Ihre Route.
Das Wichtigste in Kürze
- —Die neue französische Passagiersteuer für Privatjets gilt ab dem 1. März 2025
- —Die Sätze liegen je nach Flugzeugtyp und Ziel zwischen 210 € und 2.100 € pro Passagier
- —Alle Passagiere auf Privatjetflügen mit Abflug in Frankreich zahlen die Steuer
- —Fliteline bietet mehrere Strategien, um die Auswirkungen zu begrenzen, darunter alternative Routen und eine andere Flugzeugwahl
- —Branchenverbände erwarten erhebliche wirtschaftliche Folgen, darunter möglichen Stellenabbau und weniger Investitionen
